Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB

Wir freuen uns Sie in unserer Ferienwohnung „Neckarblick“  begrüßen zu dürfen. Anbei befinden sich ein paar Regeln, die unserem und Ihrem rechtlichen Schutze dienen. Ausnahmen oder Einwände können besprochen werden.

1. Vertragsabschluss

Ein verbindlicher Mietvertrag kommt zu Stande, indem wir Ihre Buchung (telefonisch, per Post, Fax oder E- Mail) annehmen und Sie hierüber durch Überweisung einer Buchungsbestätigung informieren.

2. Gästezahl / Nutzung

Die FeWo ist für maximal 2 Personen ausgelegt. Es steht Ihnen noch ein seperates Schlafzimmer außerhalb der Ferienwohnung, in der oberen Etage mit max. 3 Belegungen (1 Einzebett und ein großes Schlafsofa für 2 Personen) zur Anmietung zur Verfügung.

Die Anzahl der Gäste wird bei Buchung angemeldet.

Beim Verlassen der Räume sind stets Einganstür, sämtliche Fenster und Wasserhähe zu schließen. Alle elektrischen Gerate und Anlagen sowie die Beleuchtung ist abzuschalten. Heizkörper sind herunter zu regeln.

3. Anreise / Abreise

Die Ferienwohnung steht am Anreisetag ab 15:00 Uhr zur Verfügung. Die Schlüsselübergabe erfolgt nach Vereinbarung. Die Abreise muss bis 10:00 Uhr erfolgen. Bezüglich der im Vertrag vereinbarten Mietzeit gelten der An- und Abreisetag jeweils als voller Tag.

4.1 Mietpreis

Als Mietpreis gilt der unter ‚Leistungen und Preise‘ aufgeführte Preis. Im Mietpreis sind alle Nebenkosten sowie Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher sowie 2 Bademäntel enthalten.

4.2. Heizung

Während der Heizperiode berechnen wir zusätzlich pro Tag 3,50 € Heizkosten, diese werden seperat vor Ort in bar bezahlt.

5. Zahlung/Buchung

Spätestens 14 Tage nach Erhalt der Buchung ist eine Anzahlung von 20 % der Mietsumme auf das genannte Konto zu überweisen. Nichtzahlung der Anzahlung gilt als Rücktritt des Mieters. Die Restzahlung sollte ohne nochmalige Aufforderung spätestens 14 Tage vor Reiseantritt erfolgen.

Liegen zwischen dem Tag des Vertragsabschlusses und dem Tag des Mietbeginns weniger als 14 Tage, ist der gesamte Mietpreis sofort nach Vertragsabschluss auf das genannte Konto zu überweisen oder – nach Vereinbarung – bei Ankunft vor Bezug der Ferienwohnung in bar zu entrichten. Nichtzahlung des Mietpreises bis zum Mietbeginn kommt in diesem Fall einer Stornierung gleich, es entfällt der Anspruch auf Nutzung des Appartements und 100% des vereinbarten Mietpreises werden fällig.

Bei einer Vertragsdauer mehr als 1 Monat (Langzeitmiete) besteht Zahlungspflicht für die gesamte vereinbarte Mietdauer.

6. Rücktritt / Umbuchung / Ersatzmieter

Der Mieter kann jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten, eine Umbuchung oder Ersatzmieter stellen. Die Erklärung zu Rücktritt/ Umbuchung/ Ersatzmieter ist von dem Tage an wirksam, an dem sie schriftlich ( per Post, Fax oder E-Mail ) eingeht. Bei einem Rücktritt wird eine Rücktrittspauschale verrechnet, die ( soweit vom Mieter kein Ersatzmieter gestellt wird ) in Prozent wie folgt berechnet wird:

bis 45 Tage vor Mietbeginn 30% des Mietpreises
44 Tage bis 31 Tage vor Mietbeginn 40% des Mietpreises
30 Tage bis 15 Tage vor Mietbeginn 60% des Mietpreises
14Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn 70% des Mietpreises
6 Tage bis 3 Tage vor Mietbeginn 80% des Mietpreises
2 Tage bis 1 Tag vor Mietbeginn 90% des Mietpreises
bei Nichtantritt – 100% des Mietpreises

Bei einer bereits geleisteten Mietvorauszahlungen wird der Restbetrag erstattet. Bei Nichtanreise ohne vorherige rechtzeitige Benachrichtigung behält der Vermieter das Recht (24 Stunden nach Anreisetermin), das Appartement weiter zu vermieten. Ein Recht auf Bezug des Objektes besteht dann nicht mehr. Bei früherer Abreise verfällt die geleistete Zahlung für die gebuchte Zeit.

Wir empfehlen eine Rücktrittsversicherung abzuschließen.

Werden auf Wunsch des Mieters Änderungen in Bezug auf den Anreisetermin (Umbuchung) vorgenommen oder lässt sich der Mieter durch einen anderen Mieter ersetzen, werden für effektive Kosten (Arbeitsaufwand, Telefon…) eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 20,00 Euro pro Auftrag in Rechnung gestellt.

Sämtliche Änderungen werden zur Stärkung der Rechtssicherheit schriftlich bestätigt.

7. Nichtbereitstellung

Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Appartements infolge höherer Gewalt oder aus Gründen, die der Vermieter zu vertreten hat dem Gast eine schon gezahlte Miete zu erstatten und nach schriftlicher Aufforderung durch den Gast zusätzlich folgenden Schadenersatz zu leisten:

  • bei Absage bis 2 Monate vor Mietbeginn 50,00 Euro
  • bei Absage bis 14 Tage vor Mietbeginn 10,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal 150 Euro 
  • bei späterer Absage 10,00 Euro pro gebuchter Nacht, maximal 200,00 Euro

Der Gast verzichtet ausdrücklich auf weitere Ansprüche aus dem Mietvertrag.

8. Schadensmeldung / Haftungsregelungen

Der Mieter ist verpflichtet, jegliche Schäden ( z. B. Glasbruch, Defekt eines Möbelstückes etc.), die während der Mietzeit entstanden sind bei Rückgabe des Appartement anzuzeigen. Er haftet selbst für verursachte Schäden im/ am Appartement während seiner Nutzung in voller Höhe. Bei Verlust von Schlüsseln werden die Schlosszylinder aus Sicherheitsgründen ausgetauscht. Der Mieter hat für die dadurch entstehende Kosten aufzukommen. Der Vermieter haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Mieters. Für kurzfristigen Ausfall von öffentlicher Versorgung wie Strom, Wasser, Gas kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden, eine Preisminderung ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für höhere Gewalt.

9. Reklamationen

Stellt der Mieter bei Bezug des Appartement fest, dass diese nicht der Beschreibung entspricht bzw. stellt er Mängel fest, so ist er verpflichtet, diese unverzüglich (spätestens jedoch nach 3 Tagen) zu melden. Nach Ablauf dieser Frist können hieraus entstehende Ansprüche an der Vermieter nicht mehr gelten gemacht werden. Mängel werden in der Regel sofort beseitigt.

10. Tiere

Haustiere nur nach vorhergehender Absprache erlaubt. Es entstehen zusätzliche Kosten von 4 € pro Tag.

11. Rauchen

Das Rauchen in der Wohnung ist grundsätzlich verboten.
Das Rauchen ist auf dem Balkon möglich.

12. Kostenloser Fahrradverleih

Verursacht der Urlaubsgast mit dem geliehenen Fahrrad einen Unfall und schädigt Dritte oder deren Eigentum, so ist seine eigene Haftpflichtversicherung dafür zuständig, Für den Schaden kann der Eigentümer des Fahrrades nicht belangt werden, auch nicht wenn der Feriengast keine Haftpflichtvericherung besitzt. Im Falle eines Unfalls kommt unserer Ferienbetrieb nicht für den Schaden auf, den der Gast verursacht. Für die entstanden Schäden am Fahrrad haftet der Urlaubsgast.

13. Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN

  1. Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN
    Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.

    Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

  2. Zugangsdaten
    Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

  3. Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung
    Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

  4. Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen
    Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
  • das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen;
  • keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen; dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
  • die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
  • keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
  • das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen, dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

14. Zuwiderhandlung

Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter vor, das Mietverhältnis ohne Rückzahlung bereits gezahlter Beträge zu beenden.

15. Sonstiges / Allgemeines

Die Hausordnung des Gebäudes ist Bestandteil dieses Vertrages. Der Vermieter ist berechtigt, das Appartement bei Bedarf, z.B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen oder zur Überprüfung des vertragsgemäßen Gebrauchs zu betreten.

Der Vermieter haftet nicht für die Wertgegenstände des Mieters. Die Benutzung der Wege zur Ferienwohnung, dies schließt sowohl die Außenanlage als auch Treppenhaus ein, erfolgt auf eigene Gefahr.

16. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit den gesamten Regelungen dieser AGB.

17. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist
gem den gesetzlichen Vorschriften die Stadt, in das vermietete Objekt
gelegen ist; der Gerichtsstand ist daher das Amtsgericht Eberbach.

18. Annerkennung der AGB

Mit schriftlicher (per E-Mail) oder telefonischer Buchung erkennt der Mieter diese AGB an.